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AGB

§ 1 GELTUNGSBEREICH

• (StylList by Sheriff, nachfolgend StylList)

bietet Ihren Kunden ein ganzheitliches Leistungsangebot im

Bereich der Markenentwicklung und Markenführung. Dieses

beinhaltet die Ausstrahlung über jegliche Online-Marketing Kanäle.

Fiskos erbringt sämtlichen ausschließlich unter Geltung dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des

jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende,

ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden,

die Fiskos nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Fiskos,

unverbindlich. Auch wenn Fiskos diesen nicht ausdrücklich

widerspricht. Diese AGB gelten auch dann, wenn Fiskos in

Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des

Kunden dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt. Die AGB gelten

auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Fiskos. mit

dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn diese

nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.

• Fiskos. schließt Verträge ausschließlich mit

Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS und VERTRAGSÄNDERUNGEN

• Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines

schriftlich oder in Textform abgegebenen Angebots von Fiskos, in

welchen die Einzelheiten der von Fiskos zu erbringenden

Dienstleistungen aufgeführt sind.

• Soweit Mitarbeiter von Fiskos ohne gesetzliche

Vertretungsmacht mit dem Kunden Nebenabreden treffen oder

Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeiführen,

werden diese erst mit der schriftlichen oder in Textform erteilten

Genehmigung eines Geschäftsführers oder Prokuristen wirksam.

 

• Die Präsentation der Leistungen von Fiskos in

Prospekten, Anzeigen, Internet und bloßen

Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem

Kunden zumutbare technische Abweichungen von Angaben in

Präsentationen bleiben vorbehalten.

 

§ 3 VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils

individuell vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher

Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seiner

Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher

Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate

entspricht in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen

Mitwirkungspflichten des Kunden.

 

§ 4 ART UND UMFANG VON LEISTUNGEN

Der Umfang der Leistungen von Fiskos bestimmt sich ausschließlich

und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen wiedergegebenen

Leistungsbeschreibung.

§5 VERGÜTUNG, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

• Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die Vergütung gelten die in

den Vertragsunterlagen wiedergegebenen Preise zuzüglich der

gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend

davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen

seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt,

verpflichtet sich dieser, Fiskos bei der Leistungserbringung aktiv und

bestmöglich zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

• Fiskos etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige

Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere

Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der

Vertragsdurchführung zu überlassen;

• Fiskos. und deren im Rahmen dieses Vertrages

eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen

vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen,

insbesondere Hard- und Software, zu gewähren;

 

• im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst mit

ausreichend und geeignetem Personal zu arbeiten sowie zur

Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen

Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche

Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen;

• Fiskos jedwede Fehler, Mängel oder Störungen

unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden

Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten

und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender

Beschreibung zu melden. Der Kunde wird Fiskos im Rahmen

seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der

Fehlerursache unterstützen und die von der Agentur übermittelten

Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten;

• die für die Durchführung des Vertrages notwendigen

Termine und Besprechungen so mit Fiskos abzustimmen, dass der

bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert

wird und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit Fiskos zu

halten;

• für eine regelmäßige, grundsätzlich tägliche,

ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu

sorgen;

• von Fiskos angeforderte Inhalte und Inhaltselemente

(Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar

verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen;

• sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der

vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten

rechtzeitig, vollständig und für Fiskos kostenfrei erbracht werden.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern

sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und

angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche von Fiskos bleiben

unberührt.

 

§ 6 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

• Die Parteien beabsichtigen auf Basis dieses Vertrages

eine längerfristige Zusammenarbeit. Angesichts der rasant

fortschreitenden Technik und ständigen Veränderungen in allen

Bereichen der Informationstechnologie wie z.B. Änderung von

Social Media- & Suchmaschinen-Algorithmen ist Fiskos berechtigt,

während der Geltungsdauer des Vertrages einzelne Maßnahmen

aus dem vereinbarten Leistungsgegenstand zu ändern oder durch

für die Ziele des Kunden geeignetere Leistungen zu ersetzen,

wenn infolge technischen Fortschrittes oder der Veränderung des

 

informationstechnologischen Umfelds die einzelne Leistung für den

beabsichtigten Vertragserfolg an Bedeutung verliert oder diesen

sogar behindert. Fiskos. ist dabei verpflichtet, auf berechtigte

Interessen des Kunden Rücksicht zu nehmen und das

Änderungsrecht nur nach billigem Ermessen auszuüben.

• Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sind

von Fiskos. nur dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar

und für Fiskos. technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es

obliegt dem Kunden, die Änderung der Leistungspflichten im

Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer

Leistungsänderung/ Leistungsergänzung erforderliche

Mehraufwand ist Fiskos. zu vergüten.

 

§ 7 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE

• Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen

oder Teilleistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese

ausdrücklich in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 festgelegt

sind oder nachfolgend durch einen Geschäftsführer oder

Prokuristen von Fiskos. in Textform bestätigt werden.

• Ist für die Erbringung von Leistungen oder

Teilleistungen von Fiskos. die Mitwirkung des Kunden erforderlich,

so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit,

die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht

nachgekommen ist.

• Bei Verzögerungen infolge von nach Vertragsschluss

vom Kunden geforderte Anforderungen an die von Fiskos zu

erbringenden Leistungen, im Falle unzureichender

Voraussetzungen beim Kunden (z.B. Hardware- oder

Softwaredefizite), bei nicht von Fiskos. zu vertretenden Problemen

mit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen

Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie sonstigen

Verzögerungen, die nicht von Fiskos. zu vertreten sind,

insbesondere bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen,

entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung

behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und

unvorhersehbarem Rohstoffmangel verlängern sich verbindliche

Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder

Teilleistungen entsprechend.

 

§ 8 RECHTSFOLGEN BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN

• Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach

Wahl von Fiskos.

 

• Fiskos kann die Nacherfüllung verweigern, solange der

Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung

noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes

Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

• Fiskos haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde

Änderungen an den von Fiskos erbrachten Leistungen

vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne

Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

• Fiskos haftet nicht in Fällen, in denen Freigaben des

Kunden getätigt wurden und Druckdaten überlassen wurden. Der

Kunde übernimmt mit seiner Freigabe der Druckdaten die volle

Haftung.

• Der Kunde wird Fiskos bei der Mängelfeststellung und

Mängelbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die

Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände

des Auftretens des Mangels ergeben.

• Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender

Untersuchung nicht einer Gewährleistungspflicht von Fiskos

zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, kann

Fiskos. die für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen

Aufwendungen vom Kunden erstattet und vergütet verlangen.

• Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate,

beginnend mit der Gesamtabnahme des Werks vom Kunden. Dies

gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung

von Leben, Leib oder Gesundheit und für

Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

oder wenn Fiskos. den Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

§ 9 RECHTEEINRÄUMUNG

 

• Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen

Vereinbarung und soweit sich aus dem Vertragszweck nicht

zwingend anderes ergibt, verbleiben sämtliche Rechte an den

Arbeitsergebnissen, also an sämtlichen durch die Tätigkeit von

Fiskos. im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werken, bei

Fiskos. Fiskos räumt dem Kunden jedoch ein einfaches, nicht

übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht

an den Arbeitsergebnissen ein.

• Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem

Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden.

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet Fiskos. dem

Kunden jedoch die vorläufige Nutzung bis auf Widerruf. Fiskos.

kann die vorläufige Einräumung des Nutzungsrechts, soweit sich

 

der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung oder einer

Teilvergütung in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs

widerrufen.

• Das Nutzungsrecht bezieht sich weiterhin ausschließlich

auf den abgestimmten Leistungsinhalt. Ausgeschlossen ist,

Arbeiten von Fiskos. außerhalb des vertraglich festgehaltenen

Veröffentlichungsortes zu nutzen. Dieses bezieht sich auch auf die

Vervielfältigung der Arbeiten, Nutzung in sozialen Netzwerken,

Webseiten oder als Printveröffentlichungen. Ebenfalls sind offene

Daten der Arbeiten kein Bestandteil, sofern dieses nicht vertraglich

festgesetzt wurde.

 

§ 10 SCHUTZRECHTE DRITTER

• Beide Parteien erklären, dass sämtliche von ihnen

einzubringenden und im Rahmen dieses Vertrages

einzusetzenden oder der jeweils anderen Partei ggf. zu

überlassenden Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter

oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des

Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner

entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Beide Parteien

stellen sicher, dass sie sämtliche zur Vertragsdurchführung

notwendigen Rechte entweder originär oder durch entsprechende

Vereinbarungen, z.B. mit ihren jeweiligen Arbeitnehmern, freien

Mitarbeitern oder sonstigen Vertragspartnern oder

Erfüllungsgehilfen erworben haben.

• Im Falle der Geltendmachung von

Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien

unverzüglich unterrichten und einander wechselseitig die zur

Abwehr des erhobenen Anspruchs erforderlichen Informationen

und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.

Die jeweils andere Partei, hat, soweit sie den betroffenen

Vertragsgegenstand eingebracht hat, die in Anspruch genommene

Partei von allen daraus resultierenden Ansprüchen, insbesondere

Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der

Rechtsverteidigung in angemessener Höhe freizustellen. Die

Freistellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich

oder ein Anerkenntnis über die von dem Dritten geltend

gemachten Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung

erfolgt.

 

§ 11 MITARBEITERSCHUTZ UND ABWERBEVERBOT

 

• Der Kunde verpflichtet sich, weder unmittelbar noch

mittelbar Mitarbeiter von Fiskos. oder von ihr eingesetzte Dritte

abzuwerben und direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu

begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit

Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem Jahr ab

Beendigung der Vertragsbeziehung.

• Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so zahlt er in

jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von

25.000,00 EUR. Das Recht, Schadensersatz und/oder

Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt. Die

Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch

angerechnet.

 

§ 12 GEHEIMHALTUNG UND REFERENZEN

 

• Die der anderen Vertragspartei übergebenen

Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen

ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und

Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer

Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder

dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur

Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen

Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

• Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,

Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei

dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

• Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die

Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

• Fiskos ist berechtigt, in Presseerklärungen und

Auskünften auf die Arbeit für den Kunden Bezug nehmen, diesen

als Referenz auf ihrer Internetseite, Social Media Kanälen und

Präsentationen zu nennen und zu Demonstrationszwecken im

Rahmen dieses Vertrages erbrachte Leistungen wiedergeben.

Fiskos darf von der Kundenwebsite einen Backlink aus dem

Impressum mit dem Zusatz „Online-Marketing von Fiskos“ setzen.

Ebenfalls dürfen jegliche Designs, welche von Fiskos. erstellt

wurden als Referenz auf ihrer Internetseite, Social Media Kanälen

und Präsentationen genutzt werden.

 

§ 13 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, ABTRETUNG

• Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig

festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen

oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

 

• Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der

Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind

Gegenansprüche des Kunden, die auf der mangelhaften und/oder

nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen

Leistung durch Fiskos beruhen, ausgenommen.

• Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit

Zustimmung von Fiskos abtreten.

 

§ 14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

• Fiskos haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder

Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

sowie im Umfang von Fiskos übernommenen Garantien.

• Im Übrigen haftet Fiskos bei leicht fahrlässiger

Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren

Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf

deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht)

der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des

Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.

• Dem Kunden ist die Bedeutung und Notwendigkeit

regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer

Datensicherung bekannt. Sollte der Kunde die Datensicherung

nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die

Haftung von Fiskos begrenzt auf den Schaden, der bei

ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

• Eine weitergehende Haftung der Fiskos besteht nicht.

• Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten

auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und

Organen von Fiskos..

 

§ 15 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

• Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten

aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist

Hannover. Das Recht von Fiskos, jedes gesetzlich zuständige

Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

• Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien aus und

im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht

der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze

über den internationalen Kauf beweglicher Waren sowie des

internationalen Privatrechts.

 

§ 16 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die

unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen

Vorgaben zu ersetzen.

Stand: 01. Januar 2022

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