AGB
§ 1 GELTUNGSBEREICH
• (StylList by Sheriff, nachfolgend StylList)
bietet Ihren Kunden ein ganzheitliches Leistungsangebot im
Bereich der Markenentwicklung und Markenführung. Dieses
beinhaltet die Ausstrahlung über jegliche Online-Marketing Kanäle.
Fiskos erbringt sämtlichen ausschließlich unter Geltung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende,
ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden,
die Fiskos nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Fiskos,
unverbindlich. Auch wenn Fiskos diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. Diese AGB gelten auch dann, wenn Fiskos in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt. Die AGB gelten
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Fiskos. mit
dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn diese
nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
• Fiskos. schließt Verträge ausschließlich mit
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS und VERTRAGSÄNDERUNGEN
• Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines
schriftlich oder in Textform abgegebenen Angebots von Fiskos, in
welchen die Einzelheiten der von Fiskos zu erbringenden
Dienstleistungen aufgeführt sind.
• Soweit Mitarbeiter von Fiskos ohne gesetzliche
Vertretungsmacht mit dem Kunden Nebenabreden treffen oder
Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeiführen,
werden diese erst mit der schriftlichen oder in Textform erteilten
Genehmigung eines Geschäftsführers oder Prokuristen wirksam.
• Die Präsentation der Leistungen von Fiskos in
Prospekten, Anzeigen, Internet und bloßen
Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem
Kunden zumutbare technische Abweichungen von Angaben in
Präsentationen bleiben vorbehalten.
§ 3 VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils
individuell vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher
Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seiner
Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher
Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate
entspricht in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen
Mitwirkungspflichten des Kunden.
§ 4 ART UND UMFANG VON LEISTUNGEN
Der Umfang der Leistungen von Fiskos bestimmt sich ausschließlich
und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen wiedergegebenen
Leistungsbeschreibung.
§5 VERGÜTUNG, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
• Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die Vergütung gelten die in
den Vertragsunterlagen wiedergegebenen Preise zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend
davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen
seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt,
verpflichtet sich dieser, Fiskos bei der Leistungserbringung aktiv und
bestmöglich zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
• Fiskos etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige
Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere
Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der
Vertragsdurchführung zu überlassen;
• Fiskos. und deren im Rahmen dieses Vertrages
eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen
vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen,
insbesondere Hard- und Software, zu gewähren;
• im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst mit
ausreichend und geeignetem Personal zu arbeiten sowie zur
Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen
Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche
Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen;
• Fiskos jedwede Fehler, Mängel oder Störungen
unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden
Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten
und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender
Beschreibung zu melden. Der Kunde wird Fiskos im Rahmen
seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der
Fehlerursache unterstützen und die von der Agentur übermittelten
Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten;
• die für die Durchführung des Vertrages notwendigen
Termine und Besprechungen so mit Fiskos abzustimmen, dass der
bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert
wird und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit Fiskos zu
halten;
• für eine regelmäßige, grundsätzlich tägliche,
ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu
sorgen;
• von Fiskos angeforderte Inhalte und Inhaltselemente
(Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen;
• sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der
vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten
rechtzeitig, vollständig und für Fiskos kostenfrei erbracht werden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern
sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und
angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche von Fiskos bleiben
unberührt.
§ 6 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
• Die Parteien beabsichtigen auf Basis dieses Vertrages
eine längerfristige Zusammenarbeit. Angesichts der rasant
fortschreitenden Technik und ständigen Veränderungen in allen
Bereichen der Informationstechnologie wie z.B. Änderung von
Social Media- & Suchmaschinen-Algorithmen ist Fiskos berechtigt,
während der Geltungsdauer des Vertrages einzelne Maßnahmen
aus dem vereinbarten Leistungsgegenstand zu ändern oder durch
für die Ziele des Kunden geeignetere Leistungen zu ersetzen,
wenn infolge technischen Fortschrittes oder der Veränderung des
informationstechnologischen Umfelds die einzelne Leistung für den
beabsichtigten Vertragserfolg an Bedeutung verliert oder diesen
sogar behindert. Fiskos. ist dabei verpflichtet, auf berechtigte
Interessen des Kunden Rücksicht zu nehmen und das
Änderungsrecht nur nach billigem Ermessen auszuüben.
• Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sind
von Fiskos. nur dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar
und für Fiskos. technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es
obliegt dem Kunden, die Änderung der Leistungspflichten im
Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer
Leistungsänderung/ Leistungsergänzung erforderliche
Mehraufwand ist Fiskos. zu vergüten.
§ 7 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE
• Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen
oder Teilleistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese
ausdrücklich in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 festgelegt
sind oder nachfolgend durch einen Geschäftsführer oder
Prokuristen von Fiskos. in Textform bestätigt werden.
• Ist für die Erbringung von Leistungen oder
Teilleistungen von Fiskos. die Mitwirkung des Kunden erforderlich,
so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit,
die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht
nachgekommen ist.
• Bei Verzögerungen infolge von nach Vertragsschluss
vom Kunden geforderte Anforderungen an die von Fiskos zu
erbringenden Leistungen, im Falle unzureichender
Voraussetzungen beim Kunden (z.B. Hardware- oder
Softwaredefizite), bei nicht von Fiskos. zu vertretenden Problemen
mit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen
Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie sonstigen
Verzögerungen, die nicht von Fiskos. zu vertreten sind,
insbesondere bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen,
entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und
unvorhersehbarem Rohstoffmangel verlängern sich verbindliche
Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder
Teilleistungen entsprechend.
§ 8 RECHTSFOLGEN BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN
• Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach
Wahl von Fiskos.
• Fiskos kann die Nacherfüllung verweigern, solange der
Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung
noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes
Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.
• Fiskos haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde
Änderungen an den von Fiskos erbrachten Leistungen
vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne
Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
• Fiskos haftet nicht in Fällen, in denen Freigaben des
Kunden getätigt wurden und Druckdaten überlassen wurden. Der
Kunde übernimmt mit seiner Freigabe der Druckdaten die volle
Haftung.
• Der Kunde wird Fiskos bei der Mängelfeststellung und
Mängelbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die
Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände
des Auftretens des Mangels ergeben.
• Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender
Untersuchung nicht einer Gewährleistungspflicht von Fiskos
zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, kann
Fiskos. die für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen
Aufwendungen vom Kunden erstattet und vergütet verlangen.
• Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate,
beginnend mit der Gesamtabnahme des Werks vom Kunden. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung
von Leben, Leib oder Gesundheit und für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder wenn Fiskos. den Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 9 RECHTEEINRÄUMUNG
• Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen
Vereinbarung und soweit sich aus dem Vertragszweck nicht
zwingend anderes ergibt, verbleiben sämtliche Rechte an den
Arbeitsergebnissen, also an sämtlichen durch die Tätigkeit von
Fiskos. im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werken, bei
Fiskos. Fiskos räumt dem Kunden jedoch ein einfaches, nicht
übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht
an den Arbeitsergebnissen ein.
• Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem
Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet Fiskos. dem
Kunden jedoch die vorläufige Nutzung bis auf Widerruf. Fiskos.
kann die vorläufige Einräumung des Nutzungsrechts, soweit sich
der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung oder einer
Teilvergütung in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs
widerrufen.
• Das Nutzungsrecht bezieht sich weiterhin ausschließlich
auf den abgestimmten Leistungsinhalt. Ausgeschlossen ist,
Arbeiten von Fiskos. außerhalb des vertraglich festgehaltenen
Veröffentlichungsortes zu nutzen. Dieses bezieht sich auch auf die
Vervielfältigung der Arbeiten, Nutzung in sozialen Netzwerken,
Webseiten oder als Printveröffentlichungen. Ebenfalls sind offene
Daten der Arbeiten kein Bestandteil, sofern dieses nicht vertraglich
festgesetzt wurde.
§ 10 SCHUTZRECHTE DRITTER
• Beide Parteien erklären, dass sämtliche von ihnen
einzubringenden und im Rahmen dieses Vertrages
einzusetzenden oder der jeweils anderen Partei ggf. zu
überlassenden Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter
oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des
Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner
entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Beide Parteien
stellen sicher, dass sie sämtliche zur Vertragsdurchführung
notwendigen Rechte entweder originär oder durch entsprechende
Vereinbarungen, z.B. mit ihren jeweiligen Arbeitnehmern, freien
Mitarbeitern oder sonstigen Vertragspartnern oder
Erfüllungsgehilfen erworben haben.
• Im Falle der Geltendmachung von
Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien
unverzüglich unterrichten und einander wechselseitig die zur
Abwehr des erhobenen Anspruchs erforderlichen Informationen
und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.
Die jeweils andere Partei, hat, soweit sie den betroffenen
Vertragsgegenstand eingebracht hat, die in Anspruch genommene
Partei von allen daraus resultierenden Ansprüchen, insbesondere
Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der
Rechtsverteidigung in angemessener Höhe freizustellen. Die
Freistellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich
oder ein Anerkenntnis über die von dem Dritten geltend
gemachten Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
erfolgt.
§ 11 MITARBEITERSCHUTZ UND ABWERBEVERBOT
• Der Kunde verpflichtet sich, weder unmittelbar noch
mittelbar Mitarbeiter von Fiskos. oder von ihr eingesetzte Dritte
abzuwerben und direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu
begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit
Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem Jahr ab
Beendigung der Vertragsbeziehung.
• Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so zahlt er in
jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von
25.000,00 EUR. Das Recht, Schadensersatz und/oder
Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt. Die
Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch
angerechnet.
§ 12 GEHEIMHALTUNG UND REFERENZEN
• Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer
Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder
dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
• Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien,
Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei
dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
• Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
• Fiskos ist berechtigt, in Presseerklärungen und
Auskünften auf die Arbeit für den Kunden Bezug nehmen, diesen
als Referenz auf ihrer Internetseite, Social Media Kanälen und
Präsentationen zu nennen und zu Demonstrationszwecken im
Rahmen dieses Vertrages erbrachte Leistungen wiedergeben.
Fiskos darf von der Kundenwebsite einen Backlink aus dem
Impressum mit dem Zusatz „Online-Marketing von Fiskos“ setzen.
Ebenfalls dürfen jegliche Designs, welche von Fiskos. erstellt
wurden als Referenz auf ihrer Internetseite, Social Media Kanälen
und Präsentationen genutzt werden.
§ 13 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, ABTRETUNG
• Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen
oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
• Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind
Gegenansprüche des Kunden, die auf der mangelhaften und/oder
nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen
Leistung durch Fiskos beruhen, ausgenommen.
• Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit
Zustimmung von Fiskos abtreten.
§ 14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG
• Fiskos haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder
Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
sowie im Umfang von Fiskos übernommenen Garantien.
• Im Übrigen haftet Fiskos bei leicht fahrlässiger
Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht)
der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des
Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.
• Dem Kunden ist die Bedeutung und Notwendigkeit
regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer
Datensicherung bekannt. Sollte der Kunde die Datensicherung
nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die
Haftung von Fiskos begrenzt auf den Schaden, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
• Eine weitergehende Haftung der Fiskos besteht nicht.
• Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und
Organen von Fiskos..
§ 15 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
• Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist
Hannover. Das Recht von Fiskos, jedes gesetzlich zuständige
Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
• Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien aus und
im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze
über den internationalen Kauf beweglicher Waren sowie des
internationalen Privatrechts.
§ 16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die
unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen
Vorgaben zu ersetzen.
Stand: 01. Januar 2022